Bewegung und Selbstpflege
Selbstfürsorge erfordert, dass wir täglich vorbeugend auf unseren Körper achten. Bewegung ist eine wesentliche Grundlage eines gesunden Lebensstils und verbessert die Leistungsfähigkeit, Kraft und Flexibilität des Körpers. Ein Selbstfürsorgeplan mit Bewegung umfasst die Ziele Fitness, Kraft und Flexibilität.
§ 4321 mit dem Titel „NICHTDISKRIMINIERUNG BEI DER ÜBERWEISUNG NACH EINEM KRANKENHAUS AN HEIMPFLEGEAGENTUREN UND ANDERE EINRICHTUNGEN“ bezieht sich auf die Benachrichtigung über die Verfügbarkeit von Heimpflegeagenturen und anderen Einrichtungen im Rahmen des Entlassungsplanungsprozesses. Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt: „In Übereinstimmung mit Abschnitt 1802 darf der Entlassungsplan den qualifizierten Anbieter, der nach einem Krankenhausaufenthalt Heimpflegedienste anbieten darf, nicht spezifizieren oder anderweitig einschränken und keine Einrichtung benennen, an die die Person überwiesen wird und an der das Krankenhaus ein offenzulegendes finanzielles Interesse hat.“